Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folge AGB genannt) dienen dazu, Rechte und Pflichten von „Krahphix – Peter Uhl Werbegrafik Design” (in Folge Krahphix genannt) auch des Auftraggebers festzulegen (sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen). Die AGB sind Bestandteil von Werkverträgen, die die fachmännische Durchführung von Aufträgen im Bereich des Werbegrafik-Designs zum Gegenstand haben.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
Geltungsbereich und Vertragsabschluss
- Krahphix erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen dieser AGBs müssen schriftlich vereinbart werden.
- Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein entsprechendes Anbot von Krahphix bzw. die Auftragserteilung des Kunden, in denen nach Möglichkeit der Leistungsumfang und die Vergütung möglichst genau festgehalten sind. Die Anbote von Krahphix sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragsvergabe ist vom Auftraggeber schriftlich an Krahphix zu übermitteln. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Krahphix (in schriftlicher Form oder z. B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages) zustande.
Leistunsumfang und Abwicklung
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden, der Leistungsbeschreibung oder den zugrundeliegenden Vertragsangaben. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes gelten als neue Vereinbarung, die den bestehenden Vertrag nur durch schriftlicher Übereinkunft beider Partein teilweise oder ganz außer Kraft setzen kann.
- Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben.
- Alle Leistungen von Krahphix sind vom Kunden zu überprüfen und in einem angemessenen Zeitraum freizugeben.
- Der Auftraggeber ist dazu angehalten, Krahphix mit allen Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, zeitgerecht zu versorgen. Darüber hinaus ist Krahphix von allen Vorgängen, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, unverzüglich zu informieren – auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
- Der Auftraggeber trägt den Aufwand für eventuelle Verzögerungen und eventuellen zusätzlichen Arbeitsaufwand, der durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben des Auftraggebers entstehen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuell bestehende Rechte Dritter zu prüfen und diese abzugelten. Krahphix haftet nicht für die Verletzungen derartiger Rechte und ist vom Auftraggeber schad- und klaglos zu halten.
- Krahphix ist berechtigt, den Auftrag durch unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/ freiberufliche Partner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.
Termine
- Bei Übernahme eines Auftrages sind möglichst präzise Vereinbarungen betreffend der Fristigkeit zu treffen.
- Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und von beiden Partein zu bestätigen. Krahphix ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Termine, die durch eine Verzögerung des Arbeitsvorgangs von Krahphix verschuldet sind, ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, wenn er Krahphix eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Ausgenommen davon sind Verträge, die aufgrund einer präzisen Terminierung zustande gekommen sind. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Krahphix.
- Bei Eintritt von unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignissen wird Krahphix von der Einhaltung der vereinbarten Fristen entbunden. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit den zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
Anbot und Vorentwürfe
- Ein Anbot von Krahphix basiert auf der zum Zeitpunkt der Anfrage vorhandenen Informationen über den Auftrag und behält seine Gültigkeit einen Monat (Stichtag ist das Datum des Vertragsabschlusses).
- Abweichungen des Leistungsumfangs, die sich im Laufe der Vertragserfüllung ergeben, können von Krahphix bis zu 20 % des Gesamtbetrages ohne zusätzliche Vereinbarung in Rechnung gestellt werden.
- Eine Einladung des Auftraggebers, vor Vertragsabschluss eine Präsentation oder Vorentwürfe zu erstellen, gilt als Auftrag, eine definierte Leistung zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt. Durch die Abhaltung der Präsentation wird der Auftrag zugleich angenommen und erfüllt.
- Folgt nach der Präsentation keine Auftragsübergabe an Krahphix, bleiben alle Leistungen und deren Inhalt im Eigentum von Krahphix. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer –
weiter zu nutzen. Dies gilt auf für eingebrachte Ideen und Konzepte. Krahphix ist berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Urheber- und Nutzungsrechte
- Das gesetzliche Urheberrecht von Krahphix an den Arbeiten ist unverzichtbar. Alle Leistungen von Krahphix (einschließlich Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, etc. sowie auch Teile daraus) bleiben im Eigentum von Krahphix. Dies gilt auch – sofern nicht anders vereinbart – für die Originaldaten („offene Dateien“).
- Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von Krahphix nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.
- Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
- Änderungen von Leistungen von Krahphix (z.B. überarbeitete Neuauflagen, Weiterentwicklung) durch den Auftraggeber oder Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Krahphix zulässig und berechtigt Krahphix zur Forderung einer angemessenen Vergütung.
- Krahphix ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.
- Krahphix ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und auf der Website „www.krahphix.at“ mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen und Arbeitsproben von abgeschlossenen Projekten zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen.
Verschwiegenheitspflicht
- Krahphix behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekanntgeworden sind, streng vertraulich.
Rücktrittsrecht
- Für den Fall einer Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden von Krahphix ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.
- Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden Krahphix von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
- Im Fall einer Stornierung durch den Auftraggeber hat Krahphix das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
- Krahphix ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung von einer Nachfrist weiter verzögert wird, und wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Anforderung von Krahphix weder Vorauszahlungen leistet oder eine entsprechende Sicherheit vorweisen kann.
Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen
- Krahphix hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
- Wenn nicht anderes vereinbart, entsteht ein Honoraranspruch von Krahhix für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist Krahphix berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
- Für Arbeiten von Krahphix, die – aus welchem Grund auch immer – vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Krahphix eine angemessene Vergütung.
- Die von Krahphix gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Krahphix.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Krahphix aufzurechnen, es sei denn dies wurde von Krahphix schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
Haftung und Gewährleistung
- Krahphix ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen des Kunden zu wahren.
- Krahphix haftet nur für Schäden, bei denen ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden kann. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Krahphix geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber ausschließlich das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Krahphix zu.
- Krahphix ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für Krahphix verbunden ist. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.
- Mit Freigabe zur Drucklegung durch den Auftraggeber ist Krahphix von der Verantwortung von Fehlern im Druckwerk entbunden.
- Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Krahphix ist ausgeschlossen.
- Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt .
- Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
- Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Geschäftssitz von Krahphix zuständig.
Wien, am 6. Juni 2023